Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit sollte 40-50 Seiten (incl. Illustrationen) umfassen und in 4 Monaten fertig gestellt werden können. Sie wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Fragestellung, theoretisches Instrumentarium und methodisches Vorgehen werden mit einer Betreuungsperson abgesprochen und der Fortgang der Arbeit wird periodisch kontrolliert. In einem ersten Schritt wird sinnvollerweise gemäss Leitfaden ein Konzept erstellt. Zudem wird empfohlen, bereits vor Beginn der Bachelorarbeit mit einem Dozenten oder einer Dozentin Kontakt aufzunehmen.
Jede Bachelorarbeit muss eine Selbstständigkeitserklärung enthalten. Die Bachelorarbeit kann von höchstens drei Studierenden gemeinsam verfasst werden. In diesem Fall müssen die einzelnen Beiträge kenntlich gemacht werden und die Anforderungen werden in angemessener Weise erhöht.
Bitte beachten Sie auch untenstehende Merkblätter sowie den Leitfaden zur Abgabe der Arbeit auf der Seite des Departements für Sozialwissenschaften.
Informationen zum Studienabschluss finden Sie auf der Seite der WISO-Fakultät.
Masterarbeit
Die Masterarbeit sollte 60-80 Seiten umfassen und in 6 Monaten fertig gestellt werden können. Sie wird mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Fragestellung, theoretisches Instrumentarium und methodisches Vorgehen werden mit einer Betreuungsperson abgesprochen und der Fortgang der Arbeit wird periodisch kontrolliert. Es wird empfohlen, bereits vor Beginn der Masterarbeit mit einem Dozenten oder einer Dozentin Kontakt aufzunehmen. Begleitend zur Masterarbeit soll das Forschungskolloquium besucht werden.
Jede Masterarbeit muss eine Selbstständigkeitserklärung enthalten.
Die Masterarbeit kann von höchstens drei Studierenden gemeinsam verfasst werden. In diesem Fall müssen die einzelnen Beiträge kenntlich gemacht werden und die Anforderungen werden in angemessener Weise erhöht.
Bitte beachten Sie auch untenstehende Merkblätter.
Abgabe der Masterarbeit
Zuerst ist ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit dem betreuenden Professor/der betreuenden Professorin abzugeben. Der Tag, an dem dieses Exemplar abgegeben wird, gilt als Abgabedatum für die Notenmeldung. Zudem muss dem Professor/der Professorin eine elektronische Version der Arbeit zur Plagiatsüberprüfung abgegeben werden.
Zwei weitere Exemplare der Masterarbeit sind dem Institut bei Jennifer Hockley abzuliefern. Ein Exemplar (für das Archiv des Instituts) ist klebegebunden abzugeben, das zweite Exemplar (für die Bibliothek Sozialwissenschaften, BSW) ist ungebunden einzureichen. Letzteres wird in der BSW gebunden und zur Ausleihe bereitgestellt.
Damit das Dokument ausgeliehen werden kann, muss der Verfasser/die Verfasserin der Arbeit das Formular zur Ausleihgenehmigung unterzeichnen und dieses vor das Titelblatt ins Dokument legen (siehe Formulare). Wird die Einwilligung zur Ausleihe nicht erteilt, wird die Arbeit ausschliesslich im Institutsarchiv abgelegt. In diesem Fall ist nur das gebundene Exemplar einzureichen.
Am Ende jedes Exemplars der Masterarbeit ist die unterzeichnete Selbständigkeitserklärung mit einzubinden (siehe Formulare).